Bürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland e.V.®  
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... denn er fühlt wie Du den Schmerz

 

Bitte melden Sie fängisch gestellte Fallen in der 

Schonzeit der Elterntiere! 



Schonzeiten




Quelle: Aktionsbündnis Fuchs

Ungefähr ab Februar (in einzelnen Fällen sogar ab Ende Dezember/ Januar) kommen Fuchskinder zur Welt. Laut § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbständigwerden der Welpen nicht bejagt werden. Das gilt auch für die Fallenjagd: Bereits das fängisch Stellen von Lebend- oder Totfangfallen gilt als unzulässige Nachstellung!

Fallenjagd zur Schonzeit ist ein Verstoß gegen § 22 (4) Bundesjagdgesetz: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“ 

Es ist während der Setzzeit nicht auszuschließen, dass mit der Falle ein für die Aufzucht von Jungtieren notwendiges Elterntier gefangen und somit gemäß § 1 (4) Bundesjagdgesetz bejagt wird. 

Gemäß § 1 (4) Bundesjagdgesetz „erstreckt sich die Jagdausübung auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.“ Die Jagdausübung liegt auch vor, wenn man eine Lebendfalle einsetzt und sie täglich mehrfach kontrolliert und „Fehlfänge“ anschließend wieder in die Freiheit entlässt.

Neben der Fähe (weiblicher Fuchs) kommt als für die Aufzucht erforderliches Elterntier auch ein an der Aufzucht von Jungtieren beteiligter Fuchsrüde in Frage. Entgegen weitverbreiteter Meinung ist auch der Fuchsrüde für die Aufzucht der Fuchswelpen erforderlich (Blase, Die Jägerprüfung (30. Auflage 2010), Kapitel 2.3 (303) und Vergara V. (2001): Comparison of parental roles in male and female Red Foxes, Vulpes vulpes, in southern Ontario. Canadian Field Naturalist 115(1), 22-33). 


Es ist davon auszugehen, dass Jäger x Füchse, die für die Aufzucht von Jungtieren erforderlich sind, nachstellt, wenn er in der Schonzeit Fallen fängisch stellt. Ein Vorsatz liegt vor, wenn Jäger x billigend in Kauf nimmt, dass die für die Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntiere in seinen Fallen gefangen werden. 
Die Erwägung, dass Jäger x Fehlfänge, also zum Beispiel eine säugende Fähe oder einen Fuchsrüden, nicht tötet, sondern wieder freilässt, ändert nichts an der Tatsache, dass Jäger x für die Aufzucht von Jungtieren notwendige Elterntiere bejagt. Die „Bejagung“ = Jagdausübung ergibt sich gemäß §1 (5) Bundesjagdgesetz schon daraus, dass er den Füchsen nachstellt und in Fallen fängt.


Die Fallenjagd ist eine ebenso sinnlose wie grausame Jagdart; dennoch wird sie in ganz Deutschland betrieben. Die Bürgerinitiative Pro Fuchs Ostfriesland und das Aktionsbündnis Fuchs möchte Sie daher darum bitten, in den nächsten Monaten in Wald und Feld die Augen offenzuhalten und Lebend- wie auch Totfangfallen zu melden. Finden Sie eine fängisch gestellte Falle, informieren Sie bitte per E-Mail  das aktionsbuendnis@fuechse.org und stellen Sie im Idealfall gleich Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft:

 

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Fragen & Antworten

Wie dokumentiere ich meinen Fund?

Wichtig ist, Fotos von der Falle zu machen und den genauen Fundort (am besten GPS-Koordinaten von Handy oder Kamera) zu dokumentieren. Hilfreich ist es auch, Zeugen hinzuzuziehen und – falls es sich um Fremde handelt – deren Namen sowie Kontaktdaten zu notieren.

Wie finde ich Fallen?

Lebendfallen wie Betonrohr- oder Kastenfallen werden oft in Durchlässen oder Engstellen aufgestellt, die von Füchsen passiert werden. Beliebte Orte für Fallen sind natürliche Wechsel, aber auch künstlich geschaffene „Zwangspässe“, wie beispielsweise ein Loch in einem Zaun oder ein Brett, welches über einen Bach führt. Da Füchse und andere Beutegreifer oft linearen Strukturen (z.B. Hecken, Gräben, Zäune, Bahndämme usw.) folgen, werden Fallen häufig an Standorten platziert, an denen solche Strukturen aufeinandertreffen. Derartige Orte lassen sich oft mit Google Maps gut finden.

Lebendfallen müssen von Gesetz wegen verblendet werden (d.h. der Blick nach draußen muss verwehrt sein). Das Verblenden dient allerdings ganz bewusst auch dazu, die Fallen vor den Augen anderer Menschen zu verbergen. Bisweilen werden Fallen mit Laub oder Reisig getarnt; speziell Betonrohrfallen werden oft eingegraben oder mit einem Holzstoß überbaut. Da Fallen laut Gesetz in festgelegten zeitlichen Abständen kontrolliert werden müssen, werden sie meist unweit von Wegen aufgestellt, welche der Jäger mit dem PKW gut erreichen kann. 

Um Fallen zu finden, muss man sich also keineswegs in abgelegene Gebiete begeben – im Gegenteil: Oft werden Fallen nur wenige Meter neben Wegen aufgestellt, die auch von Spaziergängern gerne genutzt werden.

Die häufigsten Typen von Lebendfallen:







Kastenfallen, oben unverblendet (grundsätzlich verboten), unten Kastenfalle aus Holz.                   Bilder: Komitee gegen Vogelmord


Betronrohrfalle, hinter jedem Teilrohr ist in diesem Fall ein Kasten für einen Schieber angebacht. Ist der Schieber nicht entfernt oder gesichert worden, ist die Falle fängisch gestellt. Bild: Marcel Toensmann.






Totschlagfallen wie etwa das Ei-Abzugeisen oder der Schwanenhals müssen in Deutschland in einem sogenannten Fangbunker oder Fanggarten aufgestellt werden. Das bedeutet, sie dürfen nicht offen zugänglich sein, sondern müssen z.B. durch eine Holzkiste abgeschirmt oder in einem auch von oben eingezäunten Bereich aufgestellt werden, so dass die Falle nur über einen bestimmten Zugang erreicht werden kann.


Der häufigste Typ von Totschlagfallen für den Fang von Füchsen:







Schwanenhals, Bild: Wildtierschutz Deutschland




Fallen wie etwa die Conibearfalle, das Tellereisen, Knüppelfallen oder Schlingen sind bei uns grundsätzlich verboten und sollten das ganze Jahr über zur Anzeige gebracht werden!







Conibearfalle, Bild: Paul Rühl







Tellereisen, Bild: Tierschutzverein Lemgo




Wie erkenne ich, ob eine Falle fängisch gestellt ist?

Bei Totschlagfallen ist offensichtlich, ob sie gespannt sind. Bei Kasten- oder Betonrohrfallen ist das etwas schwieriger. Soll die Falle nicht fangen, werden die Fallbretter oder Blechläden meist mit einem leicht von außen zugänglichen Metallstift oder Draht gesichert. Die Auslösung der Lebendfallen erfolgt meist über ein Trittbrett am Boden der Falle. Wenn eine Lebendfalle nicht beködert ist, bedeutet das nicht automatisch, dass sie nicht fängisch gestellt sein kann. Kastenfallen auf Zwangspässen werden beispielsweise oft ganz bewusst nicht beködert, da hier nicht der Köder, sondern der Durchgang das Tier dazu bringt, in die Falle zu gehen.

Was ist, wenn ich mir nicht sicher bin?

 Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie ein Jagdvergehen aufgedeckt haben, dokumentieren Sie ihren Verdacht umgehend und melden Sie sich unter aktionsbuendnis@fuechse.org  oder unter Mailadresse  info@profuchsdeutschland.de  – wir unterstützen Sie gerne! Das gilt auch für Fallen, die auf Privatgrundstücken aufgestellt sind, welche Sie nicht betreten dürfen oder können.

 

 
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